Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viele Kollegen in Ihrem Betrieb eine Behinderung haben oder sogar schwerbehindert sind?
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Mehr als Verwaltungswissen: Der GdB und die Rechte der Kollegen
Arbeitsunfähigkeit, BEM, Eingliederung, Krankheit, Einschränkungen: Vielleicht beschäftigen auch Sie sich durch Ihr Amt als Betriebsrat täglich mit diesen Themen. Denn spätestens, wenn es Probleme gibt, wenden sich die Kollegen an Sie. Dabei kommt immer wieder ein Begriff auf, den Sie als Betriebsrat kennen sollten: der Grad der Behinderung (GdB). Dieser ist nicht nur „Verwaltungswissen“, sondern betrifft unmittelbar die betriebliche Praxis: Wer hier Bescheid weiß, kann Kollegen besser schützen und den Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen.