ARBEITSSICHERHEIT

Sicherer Stand und gesunde Knie: Nutzen Sie als Betriebsrat die „neue“ DGUV-Regel 112-191

Sicherlich gibt es auch in Ihrem Betrieb Sicherheitsschuhe, oder? Wussten Sie, dass der Fuß- und Knieschutz zu den am häufigsten genutzten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) der Kolleginnen und Kollegen gehört? Doch oft wird er vom Arbeitgeber stiefmütterlich behandelt – ganz nach dem Motto: „Hauptsache, der Schuh passt irgendwie.“ Am besten ein Standardmodell für alle. Doch hier können Sie als Betriebsrat für Ihre Kollegen einstehen: Die DGUV hat ihr komplexes Regelwerk zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz (DGUV-Regel 112-191) nach vielen Jahren überarbeitet. Für Sie als Betriebsrat bietet diese Neufassung einen wichtigen Hebel, um Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen durch richtige Schuhe und Knieschoner zu schützen.

Brigitte Ganzmann

02.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Nach knapp 20 Jahren wurde die DGUV-Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ aufgrund veränderter Anforderungen an moderne Arbeitsplätze überarbeitet. Das Gute an der „neuen“ Regel ist, dass es nun eine klare DGUV-Leitlinie gibt, die die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis deutlich vereinfacht.

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