ARBEITSSICHERHEIT

Das ändert sich in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung

Bereits vor 2 Jahren hat die DGUV die Reform der DGUV-Vorschrift 2 angestoßen. Die Reform verfolgt das Ziel, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung weg von starren Einsatzzeiten hin zu einer bedarfsorientierten Betreuung zu entwickeln. Bis 2027 sollen die Unfallversicherungsträger für ihre Branche die Anpassungen branchenspezifisch festlegen. Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über dieses spannende Thema und dazu, was auf Ihren Betrieb zukommt.

Brigitte Ganzmann

02.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Wie oft sehen Sie Ihren Betriebsarzt? Selten – oder gar nicht? Das liegt daran, dass es klare Verteilungsschlüssel gibt, wie viel Zeit Ihrem Betriebsarzt zur Betreuung des Betriebs zur Verfügung steht, aber auch an dem deutlichen Fachkräftemangel an Arbeitsmedizinern. Kein Wunder, dass es in manchen Betrieben wirklich nur noch eine Schmalspurbetreuung gibt.

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