Wir sind als Reinigungsbetrieb regelmäßig in verschiedenen Alten- und Pflegeheimen im Einsatz. Nun kam bei uns Betriebsräten die Frage auf, ob unser Arbeitgeber als externer Dienstleister zwingend eigenes Personal als Ersthelfer abstellen und ausbilden muss. Im Alltag arbeiten unsere Kollegen oft allein auf verschiedenen Stationen oder Etagen verteilt. Wenn unser Arbeitgeber nun eigene Ersthelfer bestimmen müsste, sind diese im Notfall trotzdem nicht greifbar, weil sie sich gerade in einem ganz anderen Bereich des Gebäudes aufhalten. Wie ist das geregelt?
Antwort:
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang! Testen Sie dieses Produkt kostenlos!