Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine grundlegende Entscheidung zum Umgang mit religiös motiverter Kleidung im Bewerbungsverfahren getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Bewerberin allein wegen des Tragens eines Kopftuchs abgelehnt werden darf und wann hierin eine unzulässige Diskriminierung zu sehen ist.
