Gerade in der Personalpraxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht konsequent oder nur unvollständig erfolgt. Dies betrifft insbesondere Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Dabei sind die gesetzlichen Beteiligungsrechte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch nicht nur „Soll-Vorschriften“, sondern zwingend zu beachten und können im Einzelfall erhebliche rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber haben.
Top-Thema
Die unterschätzte Macht: Ihre Beteiligungsrechte in der Personalpraxis
Sie nehmen im betrieblichen Alltag eine deutlich wichtigere Rolle ein, als dies von den Verantwortlichen in vielen Unternehmen tatsächlich wahrgenommen wird. Ihre Beteiligungsrechte sind kein formales Anhängsel personalpolitischer Entscheidungen, sondern ein rechtlich verankerter Schutzmechanismus zugunsten schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter.