Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist diese Entscheidung besonders bedeutsam, da sie die Sensibilität von Auswahlentscheidungen im Personalbereich verdeutlicht und zeigt, wie eng Gleichbehandlung, Teilhabe und betriebliche Entscheidungspraxis miteinander verknüpft sind (BAG, Urt. v. 29.1.2026, Az. 8 AZR 49/25).
Urteil
Kopftuch im Job: Ablehnung einer Bewerberin kann unzulässige Diskriminierung sein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine grundlegende Entscheidung zum Umgang mit religiös motiverter Kleidung im Bewerbungsverfahren getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Bewerberin allein wegen des Tragens eines Kopftuchs abgelehnt werden darf und wann hierin eine unzulässige Diskriminierung zu sehen ist.