Recht

Interessenkonflikte im Arbeitsverhältnis: Kündigung eines Direktors vor dem Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat über die Wirksamkeit der fristlosen sowie der hilfsweise ordentlichen Kündigung eines Direktors entschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob erhebliche Pflichtverletzungen und Interessenkonflikte eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können (ArbG Berlin, Urt. v. 30.1.2026, Az. 21 Ca 13264/25).

Arno Schrader

18.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist diese Entscheidung besonders relevant, da sie zeigt, wie stark Loyalitäts- und Transparenzpflichten auch in leitenden Strukturen rechtlich durchschlagen und welche Bedeutung eine sorgfältige Interessenabwägung im Arbeitsverhältnis hat.

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