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Kein Entschädigungsanspruch für entgangene private Dienstwagennutzung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf Entschädigung für die entgangene private Nutzung eines Dienstwagens hat.

Arno Schrader

18.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, inwieweit zusätzliche Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit zulässig sind. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist dieses Urteil ebenfalls relevant. Es betrifft zwar unmittelbar das Betriebsverfassungsrecht, die zugrunde liegenden Grundsätze des Begünstigungsverbots sind jedoch in der Praxis auch für Ihre Tätigkeit entsprechend zu beachten (LAG Niedersachsen, Urt. v. 3.11.2025, Az. 15 SLa 418/25).

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