Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann man als innerbetriebliches Gesundheitssystem bezeichnen: Stellt Ihr Dienstgeber fest, dass einer Ihrer Kollegen immer wieder oder über längere Zeit erkrankt ist, soll mit innerbetrieblichen Mitteln versucht werden, die Gesundheit beziehungsweise die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Somit steht das BEM quasi zwischen Prävention und Nachsorge. Nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat Ihre Dienststellenleitung die Pflicht, im Bedarfsfall ein solches BEM durchzuführen.

