Rechtsprechung

Kranker Personalrat: Hohe Hürden bei Kündigung durch Ihren Sonderkündigungsschutz

Als Personalrat genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Ihnen kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Krankheitsbedingte Kündigungen aus wichtigem Grund sind enorm schwer, wie der folgende Fall zeigt (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 18.8.2021, Az. 3 Sa 06/21). Der Fall spielt zwar in der freien Wirtschaft, ist auf Sie als Personalrat im öffentlichen Dienst aber übertragbar.

Maria Markatou

01.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen Mitarbeiter, der hohe Ausfallzeiten hatte. Im Kalenderjahr

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