Richter am Oberlandesgericht (OLG) mit der Besoldungsstufe R2 verdienen laut Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe genug, um sich von den unteren Stufen ausreichend abzuheben, und haben damit keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung (VG Karlsruhe, 18.3.2025, Az. 12 K 4318/23).
