Hier kommt die „betriebliche Übung“ ins Spiel. Was in der Privatwirtschaft als etabliertes Instrument der Rechtsbindung gilt, ist im öffentlichen Dienst ein juristisch vermintes Gelände – und für Personalratsmitglieder ein Thema mit besonderer Sprengkraft.
SCHWERPUNKTTHEMA
Das sollten Sie zur betrieblichen Übung in Ihrer Behörde wissen
Ob Urlaubsgeld, Fahrtkostenzuschüsse oder zusätzliche Pausenzeiten: Nicht jede regelmäßig gewährte Leistung ist im öffentlichen Dienst gesetzlich, tariflich oder durch Dienstvereinbarung geregelt. Oft entstehen im Laufe der Zeit Gepflogenheiten, die zwar nie offiziell beschlossen wurden, von den Beschäftigten aber als selbstverständlich empfunden werden.