Der Fall: Ein Richter am OLG Karlsruhe hielt seine Bezüge für zu niedrig. Er war verheiratet und hatte 2 Kinder. Nun wollte er rückwirkend für die Jahre 2012 bis 2022 mehr Geld erhalten. Seine Besoldung sei nicht amtsangemessen gewesen, sondern vielmehr verfassungswidrig zu gering.
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Klage auf höhere Besoldung abgewiesen
Richter am Oberlandesgericht (OLG) mit der Besoldungsstufe R2 verdienen laut Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe genug, um sich von den unteren Stufen ausreichend abzuheben, und haben damit keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung (VG Karlsruhe, 18.3.2025, Az. 12 K 4318/23).