Der Fall: Es ging um ein Paar mit einem Kind, das von einer Drei- in eine Fünfzimmerwohnung zog. Beide Eltern des Kindes arbeiteten wegen der Corona-Pandemie hauptsächlich von zu Hause aus, also im Homeoffice. Deshalb entschied sich die Familie für einen Umzug in eine Wohnung mit 2 Arbeitszimmern. Nun wollten sie die Kosten für die Arbeitszimmer sowie die Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen.
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Umzugskosten für Arbeitszimmer sind nicht von Steuer absetzbar
Ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen geht nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Umzugskosten sind noch schwerer steuerlich anerkennbar. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5.2.2025 (Az. VI R 3/23). Unmöglich ist es jedoch nicht!