Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied in einem Fall über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Führungskraft. Die Arbeitnehmerin verlangte die Aufhebung der Kündigung, die sie wegen Freigabe von Elternzeitanträgen ihr unterstellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten hatte (14.5.2025, Az. 4 SLa 539/24).
