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Ihre Kollegen haben bei Dienstunfähigkeit kein automatisches Recht auf Homeoffice

Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) sorgt für Aufsehen und hat direkte Auswirkungen auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Es geht um die Frage, ob der Dienstherr verpflichtet ist, einem teildienstfähigen Beamten einen Telearbeitsplatz einzurichten. Die Antwort des Gerichts ist ernüchternd, aber sie enthält wichtige Hinweise für Ihre Arbeit (BayVGH, 28.1.2026, Az. 3 ZB 25.1892).

Maria Markatou

17.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Im Fokus des Verfahrens stand eine Posthauptsekretärin, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch begrenzt dienstfähig war. Ihr Arbeitgeber, die Deutsche Post AG, versetzte sie in den vorzeitigen Ruhestand, nachdem eine bundesweite Suche nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz erfolglos geblieben war.

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