ARBEITSRECHT

Kündigung des Chefjustiziars nach mangelhafter Bearbeitung einer Whistleblower-Anzeige

Das Arbeitsgericht (ArbG) Offenbach hatte über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung eines General Counsel / Chefjustiziars zu entscheiden – wegen unzureichender Bearbeitung einer Whistleblower-Anzeige (25.11.2025, Az. 1 Ca 136/25).

Maria Markatou

17.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Das Gericht prüfte, ob die Verletzung der Überwachungs-, Kontroll- und Schadenabwehrpflichten die Kündigung rechtfertigt und ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht.

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