Als MAV kennen Sie das: Ein*e Kolleg*in ist öfter mal krank und Ihre Dienststellenleitung möchte ihn*sie am liebsten sofort zum Rapport in die Dienststelle zitieren – zur Diskussion über die Weiterarbeit nach der Genesung. Krankenrückkehrgespräch jetzt und hier! Einerseits nachvollziehbar, andererseits muss eine Arbeitsunfähigkeit (AU) als solche respektiert werden. Und AU-Zeiten vertragen sich halt nicht mit Personalgesprächen (Bundesarbeitsgericht, 2.11.2016, Az. 10 AZR 596/15).
