RECHTSPRECHUNG

Kein Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten

Als MAV kennen Sie das: Ein*e Kolleg*in ist öfter mal krank und Ihre Dienststellenleitung möchte ihn*sie am liebsten sofort zum Rapport in die Dienststelle zitieren – zur Diskussion über die Weiterarbeit nach der Genesung. Krankenrückkehrgespräch jetzt und hier! Einerseits nachvollziehbar, andererseits muss eine Arbeitsunfähigkeit (AU) als solche respektiert werden. Und AU-Zeiten vertragen sich halt nicht mit Personalgesprächen (Bundesarbeitsgericht, 2.11.2016, Az. 10 AZR 596/15).

Maria Markatou

15.06.2026 · 1 Min Lesezeit

In dem vom BAG entschiedenen Fall bat der Arbeitgeber einen kranken Mitarbeiter zum Personalgespräch. Dem Arbeitgeber ging es um die Erörterung möglicher Einsatzmöglichkeiten nach Ablauf des befristeten Einsatzes des Arbeitnehmers. Eine Änderung der arbeitsvertraglichen Inhalte war nicht beabsichtigt. Wäre der Mitarbeiter gesund gewesen, hätte der Arbeitgeber ihn zum Gespräch bitten dürfen, bei vorliegender AU aber nicht.

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