RECHTSPRECHUNG

Überprüfen Sie die beschlossenen Maßnahmen

Egal, ob bei Ihnen schon Rückkehrgespräche geführt werden oder nicht: Planen Sie immer eine Erfolgskontrolle ein. Dies möchte ich Ihnen gleich zu Anfang dieser Ausgabe ans Herz legen, damit die aktuellen Gespräche ein Erfolg werden. Waren die getroffenen Maßnahmen hilfreich oder nicht? Denn mit dieser Selbstkritik perfektionieren Sie die Maßnahmen Gespräch um Gespräch – zugunsten Ihrer Kolleg*innen. Achten Sie auf die folgenden Punkte:

Maria Markatou

15.06.2026 · 1 Min Lesezeit

  • Waren die Maßnahmen wirkungslos oder nicht so wirkungsvoll wie erhofft?
  • Wurde hier nachgebessert? Dies ist vor allem dann besonders wichtig, wenn dienstliche Umstände Auslöser für die Fehlzeiten sind, denn diese Ursachen können Sie bzw. kann Ihr Dienstgeber oft abstellen.
  • Das wiederum dient allgemein der Fehlzeitenreduktion und spart Entgeltfortzahlungskosten. Ihre Kolleg*innen brauchen also nicht zu erschrecken, wenn Ihre Dienststellenleitung noch im Rückkehrgespräch einen weiteren Termin festlegt, in dem dann erörtert werden soll, ob die besprochenen Maßnahmen Früchte getragen haben. Dies sollte den Kolleg*innen am besten gleich kommuniziert werden: „Wir treffen uns in ein paar Wochen und sehen, ob unsere Maßnahmen Erfolg hatten.“
  • Die Erfolgskontrolle sollte ca. 2 bis 3 Monate nach dem Rückkehrgespräch stattfinden. Zeigt sie dann schon Früchte, sollte wiederum nach 2 bis 3 Monaten kontrolliert werden, ob sich die positiven Ergebnisse stabilisiert haben.
  • Wird bei der Erfolgskontrolle deutlich, dass noch Nachbesserungsbedarf besteht, sollten die beteiligten Parteien die Nachbesserungsmaßnahmen festlegen und umsetzen. Wiederum nach 2 bis 3 Monaten wird dann kontrolliert, ob die Nachbesserung ausreichend war.

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