AMTSFÜHRUNG

Sie als MAV sind Schutzinstanz bei Krankenrückkehrgesprächen

Krankenrückkehrgespräch, Welcome-back-Gespräch, Krankenrückführgespräch – wie Sie es nennen, ist egal: Ein*e aus dem Krankenstand zurückkehrende*r Mitarbeiter*in muss ein Gespräch mit dem*der Vorgesetzten führen. Das ist gemeint. Dienststellenleitungen verweisen dabei gern auf ihre Fürsorgepflicht. Das hört sich für Sie als MAV doch nach dem*der idealen Dienstgebenden an, oder? Leider haben Sie es häufig mit Schönfärberei zu tun.

Maria Markatou

15.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Ihr*e Dienstherr*in kann auch dann Rückkehrgespräche führen, wenn ein*e Kolleg*in z. B. nur 2 Tage fehlt. In der Praxis werden aber bei Kurzerkrankungen keine Rückkehrgespräche durchgeführt, das ist zu aufwendig. Rückkehrgespräche beinhalten für Ihre Kolleg*innen hohe Risiken. Häufig versuchen Dienstgebende, ihnen in diesen Gesprächen Details über die Erkrankung zu entlocken und Druck auszuüben („Melden Sie sich bloß nicht zu oft krank!“). Rückkehrgespräche können außerdem die Grundlage für Abmahnungen und personenbedingte Kündigungen bilden.

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