Urteilsdienst für den Betriebsrat 08.11.2024

Nr. 22 | November II 2024

Top-Thema: Antworten auf 7 wichtige Fragen
zur betriebsbedingten Kündigung

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Wie Sie 2025 mehr aus Ihrem Urlaub herausholen
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Je nach Tarifgebundenheit und Unternehmen profitieren Arbeitnehmer in der Regel von zwischen 24 und 32 Tagen Urlaub im Jahr. Legen Sie die einzelnen Urlaubstage günstig, können Sie Ihren Anspruch 2025 erhöhen. Denn auch im kommenden Jahr gibt es wieder einige sogenannte Brückentage.
Hier durfte der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen
Immer wieder gibt es Arbeitnehmer, die sich wünschen, ihre Arbeitszeit zu verringern. Allerdings gibt es auch immer wieder Arbeitgeber, die solchen Kolleginnen und Kollegen Schwierigkeiten bereiten. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, wann ein Anspruch besteht und wann Ihr Arbeitgeber ein Teilzeit-Gesuch Ihrer Kollegen ablehnen kann. Das Teilzeitverlangen des Beschäftigten im folgenden Fall konnte der Arbeitgeber jedoch aus betrieblichen Gründen ablehnen. So hat es das Arbeitsgericht Köln entschieden (31.7.2024, Az. 9 Ca 6540/23).
Arbeitnehmerin erhält mehr Gehalt wegen Ungleichbehandlung
Es ist leider weiterhin weit verbreitet, dass Frauen schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Tätigkeit ausüben. Das darf nicht sein! Deshalb hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der Frauen im Hinblick auf die Lohngleichheit gestärkt (1.10.2024, Az. 2 Sa 14/24).
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz und im Betrieb sind keine seltene Erscheinung. Es handelt sich um ein ernst zu nehmendes Problem. Denn es kann nicht nur für die Betroffenen gravierende Auswirkungen haben, sondern auch für die Unternehmenskultur. Um die Beschäftigten zu schützen, ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz der Schutz vor sexuellen Belästigungen festgeschrieben worden. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Die folgende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg zeigt Ihnen, wie ernst eine sexuelle Belästigung genommen wird (24.7.2024, Az. 3 Ca 387/24).
Antworten auf 7 wichtige Fragen zur betriebsbedingten Kündigung
Die Welt wird ständig komplizierter. Das gilt auch für die Arbeitswelt. Immer neue Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen sorgen für Veränderungen. Häufig betreffen diese Ihren bzw. den Arbeitsalltag Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Sie erfordern zudem häufig, dass sich Ihr Arbeitgeber genauso wie Sie darauf einstellt, die Betriebsabläufe entsprechend anzupassen. Das ist nicht immer leicht. Häufig sind solche Veränderungen mit betriebsbedingten Kündigungen verbunden. Hier sind Sie als Betriebsrat gefragt. Die Antworten auf wichtige Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommen, lesen Sie im Folgenden.
Müssen wir unsere Überstundenkonten auf null reduzieren?
Frage: Unser Arbeitgeber hat uns angekündigt, dass er befürchtet, für unseren Betrieb Kurzarbeit anmelden zu müssen. Er hat deshalb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, ihre Überstunden abzubauen. Und zwar auf null. Wir fragen uns, ob wir dem Verlangen wirklich folgen müssen. Vor allem interessiert uns, ob das für alle Überstunden gilt. Sind nicht Überstunden, die sich bereits länger als ein Jahr auf einem entsprechenden Arbeitszeitkonto befinden, geschützt?
Darf unser Arbeitgeber uns vor vollendete Tatsachen stellen?
Frage: Die Zusammenarbeit mit unserem Arbeitgeber funktioniert alles andere als optimal. Unser Arbeitgeber trifft immer wieder Entscheidungen, ohne uns als Betriebsrat vorher einzubeziehen bzw. uns zu unterrichten. Wir sind damit nicht einverstanden. Das haben wir ihm bereits mehrfach mitgeteilt. Allerdings ändert er sein Verhalten wenig. So hat er z. B. kürzlich mitgeteilt, dass er im kommenden Jahr eine Betriebsfeier plant, zu der er unsere Unterstützung wünscht. Die Location hat er bereits gebucht. Er will alle Beschäftigten verpflichten, teilzunehmen. Wir sind der Ansicht, dass das nicht geht. Zudem meinen wir, dass wir ein Mitbestimmungsrecht haben. Ist das richtig?
Betroffene Kollegen müssen sich nicht sofort bemühen
Landet eine Kündigung vor Gericht, geht es oft um den sogenannten Annahmeverzug. Diesen muss Ihr Arbeitgeber für die Dauer des Rechtsstreits zahlen, wenn sich die Kündigung letztlich als unwirksam erweist. Das kommt allerdings nur zum Tragen, wenn der bzw. die Betroffene während der Zeit keinen anderweitigen Verdienst erzielt hat. Maßgeblich ist, inwieweit der Betroffene einen anderweitigen Verdienst hätte erzielen können. Denn wer sich nicht um eine neue Tätigkeit bemüht, für den wird es zunehmend schwieriger, den Ausgleich zu erreichen. Das gilt allerdings nicht immer, wie die folgende vom Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg getroffene Entscheidung zeigt (3.5.2024, Az. 9 Sa 4/24).
Muster-Betriebsvereinbarung: Brückentage
Brückentage sind die Tage zwischen gesetzlichen Feiertagen und dem Wochenende. Die meisten Arbeitnehmer nutzen solche Tage gern für einen Kurzurlaub. Das kann schnell dazu führen, dass ein Betrieb unterbesetzt ist bzw. dass es Auseinandersetzungen gibt, wer von einem Brückentag profitieren darf. Hinzu kommt, dass die Arbeit an Brückentagen insgesamt manchmal unproduktiv ist. Diese Betriebsvereinbarung hat das Ziel, dafür zu sorgen, dass Brückentage sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht so effizient wie möglich genutzt werden.
Regelmäßiger Beschäftigungsort ist maßgeblich
Die Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Feiertag in Anspruch nehmen kann bzw. ob er eine zusätzliche Vergütung erhält, wenn er an einem Feiertag für seinen Arbeitgeber tätig wird, führt immer wieder zu Auseinandersetzungen. Nun musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich darüber entscheiden, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Feiertagszuschlag hat, wenn er an einem Feiertag in seinem Bundesland in einem anderen Bundesland arbeitet, in dem dieser Tag kein Feiertag ist. Hier hatte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Zuschlag (BAG, 1.8.2024, Az. 6 AZR 38/24). Worauf es für die Beurteilung ankommt, lesen Sie im Folgenden.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Brückentage 2025
  • Muster-BV: Brückentage