Arbeitnehmerin erhält schlechtere Bezahlung als ihre männlichen Kollegen
Der Fall: Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin eines Automobilherstellers. Sie arbeitete seit beinahe 30 Jahren für ihren Arbeitgeber. Vor mehr als 15 Jahren war sie zur Abteilungsleiterin befördert worden. Inzwischen arbeitet sie in Teilzeit für den Konzern. Ihr Entgelt lag dabei unter dem Durchschnittsgehalt vergleichbarer männlicher Kollegen. Sie verlangte deshalb von ihrem Arbeitgeber die Zahlung der entsprechenden Differenz. Sie berechnete diese mit einem Wert von 420.000 €. Ihr Verlangen begründete sie mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
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