Einsatz in einem anderen Bundesland
Der Fall: Der Arbeitnehmer arbeitete regulär in Nordrhein-Westfalen. In der Zeit vom 1.11.2021 bis zum 5.11.2021 nahm er an einer Fortbildung teil, die in Hessen stattfand. Zu der Fortbildung hatte er sich nach Absprache und auf eine entsprechende Weisung seines Arbeitgebers hin angemeldet. Der Arbeitnehmer nahm deshalb auch am 1.11., also an Allerheiligen, an der Schulungsveranstaltung teil.
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