Ihre Fragen aus der Praxis

Müssen wir unsere Überstundenkonten auf null reduzieren?

Frage: Unser Arbeitgeber hat uns angekündigt, dass er befürchtet, für unseren Betrieb Kurzarbeit anmelden zu müssen. Er hat deshalb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, ihre Überstunden abzubauen. Und zwar auf null. Wir fragen uns, ob wir dem Verlangen wirklich folgen müssen. Vor allem interessiert uns, ob das für alle Überstunden gilt. Sind nicht Überstunden, die sich bereits länger als ein Jahr auf einem entsprechenden Arbeitszeitkonto befinden, geschützt?

Friederike Becker-Lerchner

08.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Überstunden sind weitgehend zunächst abzubauen

Die reguläre Kurzarbeit (in Zeiten der Pandemie gab es Sonderregeln) setzt voraus, dass der Arbeitgeber zunächst prüft, ob ein Arbeitsausfall durch flexible Arbeitszeitregelungen vermieden werden kann. Die Regelung zielt auf den Abbau bestehender Arbeitszeitguthaben ab. Sie setzt selbstverständlich voraus, dass in Ihrem Betrieb eine entsprechende Regelung besteht. Davon gehe ich an dieser Stelle aus. Überstunden sind deshalb grundsätzlich abzubauen, bevor Kurzarbeit beantragt wird.

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