Urteilsdienst für den Betriebsrat 01.08.2024

Nr. 15 | August I 2024

Schwerbehinderung:
Kettenbefristung droht: Hier darf
Ihr Chef Bewerbern absagen

Ältere Arbeitnehmer:
In 5 Schritten binden Sie ältere Arbeitnehmer an Ihren Betrieb

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Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl hat keinen Anspruch
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in einem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich An spruch, nach einer Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter beschäftigt zu werden. Das gilt allerdings nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsge richts (LAG) Köln nicht für einen Arbeitnehmer, der im Vorfeld einer Betriebsratswahl engagiert war (LAG Köln, 19.1.2024, Az. 7 GLa 2/24).
Muster-Betriebsvereinbarung: Compliance
Zwischen dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens) und der Geschäftsführung der … (Name des Unternehmens) wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
Wie sehr sich betroffene Kollegen nach einer Kündigung um einen neuen Job bemühen müssen
Dürfen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sich nach einer Kündigung bequem zurücklehnen oder sogar verhindern, dass ihnen eine neue Arbeit angeboten wird? Darf ich darauf vertrauen, dass ich eine erhobene Kündigungsschutzklage gewinne? Diese Frage erscheint einfach; juristisch ist sie aber kompliziert. Das können Sie einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entnehmen (7.2.2024, Az. 5 AZR 177/23).
Hier hatte der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung
Fühlt sich ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin gemobbt, wendet er bzw. sie sich in der Regel irgendwann an eine Vertrauensperson. Das können Sie als Betriebsrat sein, aber auch Ihr Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte. Das wird immer davon abhängen, von wem sich die jeweilige Person gemobbt fühlt. Gerade wenn Ihr Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht oder nicht angemessen reagiert, greifen einige Gemobbte schnell zu Klagen auf Schmerzensgeld oder Entschädigung. Dass die nicht immer erfolgreich sind, entnehmen Sie der folgenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (28.5.2024, Az. 10 Sa 698/23).
Kein Anspruch auf Bezahlung oder Urlaub bei Verstoß
In Zeiten der Corona-Pandemie gab es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die z. B. das Pflegepersonal von Krankenhäusern und Pflegeheimen verpflichtete, sich impfen zu lassen und einen Impfnachweis zu erbringen. Wer keinen Impfnachweis erbrachte, konnte unbezahlt freigestellt werden. Auch der Urlaubsanspruch der betroffenen Arbeitnehmerinnen konnte entsprechend anteilig gekürzt werden. Die Weigerung, sich impfen zu lassen, durfte allerdings nicht zu einer Abmahnung führen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in zwei kürzlich veröffentlichten Entscheidungen klargestellt (19.6.2024, Az. 5 AZR 192/23 und Az. 5 AZR 167/23).
In 5 Schritten binden Sie ältere Arbeitnehmer an Ihr Unternehmen
Deutschland wird immer älter. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen länger arbeiten. Denn das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Deshalb wird die Zahl der älteren Arbeitnehmer im Betrieb auch steigen. Das ist im Hinblick an den vielerorts bereits spürbaren Fachkräftemangel auch gut. Die Alterung der Belegschaft ist dennoch eine große Herausforderung für viele Arbeitgeber. Als Betriebsrat können Sie Ihren Arbeitgeber hier gut unterstützen. Wie Sie gemeinsam mit ihm dem demografischen Wandel sinnvoll Rechnung tragen und gute Maßnahmen erarbeiten, lesen Sie im Folgenden.
Was Ihr Arbeitgeber Ihnen und Ihren Kollegen zahlen muss
Bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht der Jahresurlaub kurz bevor. Trotz gestiegener Kosten wollen viele Beschäftigte nicht auf eine tolle Reise verzichten. Umso wichtiger ist es für den ein oder anderen, zu wissen, wie es sich mit dem Gehalt während der Zeit des Urlaubs verhält.
Wenn eine Kettenbefristung droht, darf Ihr Arbeitgeber einem Bewerber absagen
Beschäftigt Ihr Arbeitgeber einen Ihrer Kollegen bereits seit Jahren auf Basis von befristeten Arbeitsverträgen, z. B. aufgrund von Vertretungsfällen, wird er aufpassen, dass er nicht in eine unzulässige Kettenbefristung gerät. Denn eine unzulässige Kettenbefristung führt dazu, dass aus dem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Davon würde so manch ein Arbeitnehmer profitieren. Allerdings haben Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen keinen Anspruch auf eine erneute Beschäftigung bzw. eine Vertragsverlängerung. Das bestätigt auch ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (29.2.2024, Az. 8 AZR 187/23).

Arbeitshilfen

  • Aktuelle Altersstruktur im Betrieb
  • Urlaubsentgelt & Urlaubsgeld
  • Betriebsvereinbarung Compliance