Arbeitnehmer verhindert Stellenangebote
Der Fall: Der Arbeitgeber hatte einem Arbeitnehmer, der bei ihm als Maschinenbeschicker beschäftigt war, gekündigt. Der Beschäftigte arbeitete zum Zeitpunkt der Kündigung ohne abgeschlossene Berufsausbildung seit über 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber. Der betroffene Arbeiter wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung. Mit dieser hatte er Erfolg. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Nach ca. 3 Jahren nahm er deshalb seine Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber wieder auf.
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