Frage:
Unser Arbeitgeber möchte wichtige Dokumente, u. a. Arbeitsverträge, fortan nicht mehr in Papierform aushändigen und unterschreiben bzw. unterschreiben lassen. Er plant auf seine Kosten eine Plattform zu installieren, über die wir und unserer Kolleginnen und Kollegen uns wichtige Dokumente herunterladen und per elektronischer Signatur unterzeichnen können. Die entsprechenden Dokumente werden selbstverständlich verschlüsselt hinterlegt. Wir als Betriebsrat fragen uns, ob das den Anforderungen des neuen Nachweisgesetzes genügt. Wie ist die Rechtslage?
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
