S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 17.12.2024

Nr. 1 | Januar 2025

Top-Thema:
So bekämpfen Sie Suchtgefahren

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Das sollten Sie wissen: Whistleblower bekommt Entschädigung
In einem Fall, der unlängst vom Europäischen Gericht (EuG) entschieden wurde, hat es die EU mit den von ihr aufgestellten Regeln selbst nicht ernst genommen. Das ist dem Parlament jetzt zum Verhängnis geworden (Urt. v. 11.09.2024, Az. T-793/22).
So sollten Sie gegen eine Diskriminierung vorgehen
Als Schwerbehindertenvertretung ist es eine Ihrer Hauptaufgaben, Diskriminierungen von Kolleginnen und Kollegen zu unterbinden und zu bekämpfen. Dazu gehört es auch, Ihre Kollegen dabei zu unterstützen, sich gegen erlittene Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.
Keine Verhandlung: Schadenersatz wegen fehlender variabler Vergütung
Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts sollten Sie unbedingt kennen. Es gilt für alle Arbeitnehmer, die variable Vergütungsbestandteile wie Boni oder Prämien erhalten (Urt. v. 3.7.2024, Az. 10 AZR 171/23). Auch wenn schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen bei der Zahlung von Prämien benachteiligt werden, kann es Schadenersatz geben.
So bekämpfen Sie als Schwerbehindertenvertretung Suchtgefahren
Menschen mit Behinderungen sind oft besonderen Belastungen ausgesetzt, die das Risiko für Suchterkrankungen erhöhen können. Diese Belastungen können körperlicher, psychischer und sozialer Natur sein. Hat eine Sucht auch Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, sind Sie als Schwerbehindertenvertretung gefordert.
Fristlose Kündigung nach Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften gerechtfertigt
Der Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften kann sehr schnell in ein Kündigungsrecht des Arbeitgebers münden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen (Urt. v. 29.7.2024, Az. 4 Sa 531/23), über das Sie unbedingt auch Ihre Kolleginnen und Kollegen informieren sollten. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um einen von einer Behinderung betroffenen Kollegen handelt oder nicht. Denn eines ist klar: Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen. Niemand möchte im Betrieb verletzt werden.
Schluss mit Rückfällen ins alte Muster: Wie Sie 2025 Ihre Vorsätze für die SBV-Arbeit umsetzen
Haben Sie sich vorgenommen, im neuen Jahr in der SBV-Arbeit etwas zu verändern? Vielleicht möchten Sie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern, nach belastenden Gesprächen besser für sich sorgen, sich fortbilden oder sportlichen Ausgleich finden? Neue Routinen zu etablieren, ist jedoch herausfordernd: Oft stoßen wir auf innere Widerstände und kehren schnell zu altem Verhalten zurück. Warum? Unser Gehirn bevorzugt vertraute, energiesparende Muster. Mit diesen Tipps schaffen Sie es, Gewohnheiten dauerhaft zu ändern und Ihre Vorsätze in den SBV-Alltag zu integrieren.
Keine Anrechnung des Schwerbehindertenurlaubs
Darf Ihr Arbeitgeber den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen auf den Urlaub anrechnen, den er über das Urlaubsgesetz hinaus freiwillig gewährt? Nein, das darf er nicht!

Arbeitshilfen

  • Information der Schwerbehindertenvertretung
  • Kündigung bei Sicherheitsverstoß