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Das sollten Sie wissen: Whistleblower bekommt Entschädigung

In einem Fall, der unlängst vom Europäischen Gericht (EuG) entschieden wurde, hat es die EU mit den von ihr aufgestellten Regeln selbst nicht ernst genommen. Das ist dem Parlament jetzt zum Verhängnis geworden (Urt. v. 11.09.2024, Az. T-793/22).

Arno Schrader

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall

Ein parlamentarischer Assistent hatte das Fehlverhalten seines Vorgesetzten, eines EU-Abgeordneten, gemeldet. Konkret beschwerte er sich über Mobbing-Verhaltensweisen und finanzielle Unregelmäßigkeiten. Sein Chef reagierte umgehend und sorgte dafür, dass der Arbeitnehmer einem anderen Abgeordneten zugewiesen wurde. Anschließend wurde er dann doch von seiner Arbeit freigestellt. Zudem wurde sein befristeter Vertrag, der Basis des Beschäftigungsverhältnisses war, nicht verlängert.

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