Urteile und Recht

Fristlose Kündigung nach Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften gerechtfertigt

Der Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften kann sehr schnell in ein Kündigungsrecht des Arbeitgebers münden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen (Urt. v. 29.7.2024, Az. 4 Sa 531/23), über das Sie unbedingt auch Ihre Kolleginnen und Kollegen informieren sollten. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um einen von einer Behinderung betroffenen Kollegen handelt oder nicht. Denn eines ist klar: Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen. Niemand möchte im Betrieb verletzt werden.

Arno Schrader

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall

Ein Arbeitnehmer wurde bei seinem Arbeitgeber als Kranfahrer eingesetzt. In den Jahren 2017 und 2019 erhielt er mehrere Abmahnungen, weil er unter anderem eine schwebende Last über einen Mitarbeiter gefahren und zu weiteren Zeitpunkten verschiedene Unfälle verursacht hatte.

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