Personalrat aktuell 10.01.2025

Sonderausgabe Januar 2025

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Wie wirken sich Beschäftigungsverbote auf den Urlaub aus?
Angenommen, eine Kollegin bekommt mehrere Kinder in relativ kurzen Abständen. Es reihen sich also mehrere Schwangerschaften und Beschäftigungsverbote aneinander. Was passiert dann mit dem Urlaub – verfällt dieser irgendwann, gibt es hier eine Deadline (Bundesarbeitsgericht, 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23)?
Wie viel Urlaub gibt es im Jahr 2025 nach dem TVöD?
Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird auf Sie und Ihre Kollegen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar sein. Dieser regelt auch die Höhe Ihres Urlaubsanspruchs. Die Urlaubsregelung finden Sie in § 26 TVöD. Werfen Sie gleich mal einen Blick hinein.
So spielen TVöD und BUrlG zusammen
Möchten Sie bestimmen, ob und wie viel Urlaub Ihnen zusteht, haben Sie einerseits den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (§ 26 TVöD) zu beachten, andererseits auch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). § 26 Abs. 2 TVöD verweist auf das BUrlG, normiert aber auch Abweichungen davon. Von den Vorschriften des BUrlG kann Ihr Dienstherr grundsätzlich nicht zum Nachteil Ihrer Kollegen abweichen. Genauer:
Wenn die Kollegen nicht in Vollzeit arbeiten
Nicht immer arbeiten Beschäftigte an 5 Tagen in der Woche. Manchmal arbeiten sie von zu Hause aus in Teilzeit, manchmal verändern sie im Laufe eines Jahres ihre Arbeitszeiten. Das kann zur Folge haben, dass sich der Urlaubsanspruch ändert. Sie müssen dann auch entsprechende Urlaubs-Sonderfälle berücksichtigen:
So bestimmen Sie beim Thema Urlaub mit
Regeln zum Urlaub sind nicht nur eine Sache zwischen Ihren Kollegen und der Dienststellenleitung. Sie als Personalrat bestimmen mit, gem. § 78 Abs. 1 Nr. 11 und § 80 Abs. 1 Nr. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Worauf Sie hier besonders achten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Ihr Kollege tritt den Urlaub nicht an
Beschäftigte müssen ihren Urlaub immer im jeweiligen Urlaubsjahr bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses nehmen. Doch das gelingt nicht immer – aus den verschiedensten Gründen. Welche Gründe es dafür gibt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, lesen Sie hier.
Wer bestimmt den Urlaubszeitpunkt?
Beschäftigte beantragen den Urlaub nach eigenen Wünschen – der eine lieber im Sommer, der andere zu Pfingsten, der nächste mittendrin. Der Dienstherr muss dann genehmigen, außer er hat nachvollziehbare Ablehnungsgründe. Natürlich kann hier auch Streit entstehen. Dabei sollten Ihre Kollegen aber eines im Hinterkopf behalten: Eine Selbstbeurlaubung darf nicht erfolgen. Diese könnte fatale Folgen haben.
Wenn Ihre Kollegen im Urlaub arbeitsunfähig erkranken
Erkrankt Ihr Kollege während seines Urlaubs, werden diese Fehltage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Ihr Kollege muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aber durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Sonderurlaub und bezahlte Arbeitsbefreiung nach TVöD
Nach § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Arbeit freigestellt werden, allerdings unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung. § 29 TVöD regelt wiederum Fälle des bezahlten Freistellungsanspruchs.
Dienstherren müssen Mitarbeiter auf die Gefahr von Urlaubsverfall hinweisen
Der Urlaubsanspruch steht Ihnen zu und ist auch wichtig. Sie müssen auch mal auftanken und sich vom Alltag erholen. Oft genug wurde in der Vergangenheit der Urlaubsanspruch nicht genutzt und verfiel einfach. Manchen Dienstherren war das ganz recht. Bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem einen Riegel vorgeschoben hat. Hier noch mal für Sie das Grundsatzurteil aus Brüssel, das die Urlaubswelt wirklich auf den Kopf gestellt hat. Dienstherren leiden sehr unter dieser Entscheidung, aber es hilft nichts – die Rechtsprechung steht (EuGH, 22.9.2022, Az. C-120/21).
Urlaubssperre kann nicht ohne Sie als Personalrat verhängt werden
Manchmal ist es für Ihren Dienstherrn sinnvoll, eine Urlaubssperre einzurichten, etwa dann, wenn dringende termingebundene Arbeiten erledigt werden müssen – denken Sie nur an die Coronazeit. Urlaub für das medizinische Personal war damals undenkbar.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Urlaub und Landesrecht
  • Checkliste: Urlaubsvorrang – so prüfen Sie
  • Muster-Dienstvereinbarung: Erholungsurlaub