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So bestimmen Sie beim Thema Urlaub mit

Regeln zum Urlaub sind nicht nur eine Sache zwischen Ihren Kollegen und der Dienststellenleitung. Sie als Personalrat bestimmen mit, gem. § 78 Abs. 1 Nr. 11 und § 80 Abs. 1 Nr. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Worauf Sie hier besonders achten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Maria Markatou

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Ein Mitbestimmungsrecht haben Sie aber nicht nur nach dem BPersVG, sondern auch nach den jeweiligen Landesgesetzen:

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