Personalrat aktuell 11.10.2024

Sonderausgabe | Arbeitszeugnis

Prüfen Sie: Werden Sie und Ihre Kollegen wirklich korrekt bewertet?

INHALT DES ZEUGNISSES: Was darf Ihr Dienstherr eigentlich in ein Arbeitszeugnis aufnehmen und was nicht?

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Beschäftigte haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Scheiden Sie aus dem Arbeitsverhältnis aus oder wechseln Sie in eine andere Abteilung, benötigen Sie ein Zeugnis, um Ihre bisherigen Leistungen zu dokumentieren. Wie soll Ihr neuer Vorgesetzter oder Ihr neuer Chef sonst von Ihren Leistungen erfahren? Fraglich ist, ob wirklich jeder Beschäftigte einen Anspruch auf ein Zeugnis hat.
Der erste Blick ist entscheidend: So muss ein Zeugnis aussehen
Bei einem Zeugnis kommt es nicht nur darauf an, dass man es bekommt, sondern vielmehr auch, wie es inhaltlich gestaltet ist. Einen neuen Dienstherrn interessiert nicht, ob Sie das Zeugnis pünktlich erhalten haben, sondern, was drinsteht. Und so muss ein Zeugnis aufbautechnisch gestaltet sein:
Was inhaltlich aufgenommen werden darf
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Das heißt, Ihre Dienststellenleitung muss das Zeugnis so abfassen, dass Ihnen bzw. Ihren Kollegen damit auf dem Arbeitsmarkt keine Steine in den Weg gelegt werden. Andererseits muss das Zeugnis aber natürlich auch wahrheitsgemäß sein, was im Einzelfall nachteilig für die Beschäftigten sein kann. Hier gibt es eine Art Spannungsfeld. Was darf dann aber ins Zeugnis aufgenommen werden und was nicht? Dies entnehmen Sie der folgenden Übersicht:
Wenn Sie mit dem Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses unzufrieden sind
Immer wieder kommt es vor, dass Kollegen mit dem Wortlaut ihres Arbeitszeugnisses nicht einverstanden sind. In diesem Fall sollten sie von Ihrer Dienststellenleitung ein berichtigtes Zeugnis verlangen und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
So lesen Sie Zeugnisse richtig
Oft sind Zeugnisse auf den 1. Blick gar nicht so schlecht, auf den 2. Blick aber entpuppen sie sich als echtes Ärgernis. Dienstherren verwenden nämlich gern Geheimcodes, die ihre Beschäftigten in ein schlechtes Licht rücken. Ich habe Ihnen hier die üblichen neutralen Formulierungen aufgelistet. Weicht Ihre Dienststellenleitung davon ab, kontrollieren Sie Ihr Zeugnis auf versteckte Fallen!
Was Ihr Zeugnis noch enthalten sollte
Die Zeugnissprache ist eine Sache. Neben korrekten Formulierungen muss Ihre Dienststellenleitung aber auch bestimmte formelle Kriterien einhalten. Tut sie dies nicht, ist das Zeugnis wiederum entwertet. Worauf hier zu achten ist, lesen Sie in der folgenden Übersicht:
„Wie viel Zeit hat unser Dienstherr?“
Frage: Wir hatten im vergangenen Ausbildungsjahr einen inte­ressanten Fall: Ein Azubi hat seine Ausbildung beendet und unser Dienstherr hat sich lange Zeit gelassen, das Zeugnis auszustellen. Der Azubi musste mehrmals nachhaken und sagte, dass unser Dienstherr hier fristgebunden ist. Stimmt das denn?
„Ist Nachfragen bei früheren Dienstherren erlaubt?“
Frage: Darf sich unser Dienstherr beim alten Dienstherrn rückversichern, wenn er Zweifel am Arbeitszeugnis oder am Mitarbeiter hat? Wir haben gerade so einen Fall und uns ist nicht so wohl bei der Sache.
Äußerst gut und extrem wichtig: Wegloben gilt nicht!
Rechtsstreitigkeiten über Zeugnisse gibt es so einige. Meist wollen Beschäftigte eine bessere Note. Tatsächlich gibt es auch den umgekehrten Fall, dass ein Beschäftigter zu gut bewertet wurde und ein schlechteres Zeugnis möchte (Landesarbeitsgericht Hamm, 14.11.2016, Az. 12 Ta 475/16).

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Inhalt des Arbeitszeugnisses
  • Formulierungen zur Leistungsbewertung
  • Formulierungen zum Sozialverhalten
  • Auf diese Punkte müssen Sie bei Arbeitszeugnissen achten
  • Checkliste: Ist das Zeugnis vollständig?