Korrekturwunsch beim Arbeitszeugnis

Wenn Sie mit dem Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses unzufrieden sind

Immer wieder kommt es vor, dass Kollegen mit dem Wortlaut ihres Arbeitszeugnisses nicht einverstanden sind. In diesem Fall sollten sie von Ihrer Dienststellenleitung ein berichtigtes Zeugnis verlangen und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Maria Markatou

28.10.2024 · 9 Min Lesezeit

Sie haben im Einzelfall einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung

Dabei sollten Beschäftigte aber immer bedenken, dass sie lediglich einen Anspruch auf ein durchschnittliches Arbeitszeugnis (Schulnote „befriedigend“ bzw. 3) haben. Möchte Ihre Dienststellenleitung ein schlechteres Zeugnis ausstellen (also Schulnote 4 oder 5), liegt die Beweislast im Streitfall bei Ihrer Dienststellenleitung. Sie muss beweisen, dass der Beschäftigte wirklich so schlecht war. Verlangt dagegen der Kollege ein besseres Zeugnis (Schulnote 1 oder 2), liegt die Beweislast dafür bei ihm. Fordert er eine sehr gute Gesamtbewertung ein, muss er darlegen können, dass er

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen