Mitarbeitende Aktiv Vertreten 01.09.2024

Nr. 09 | September 2024

Kündigung einer MAV:
Ohne Ihre Zustimmung läuft hier
gar nichts!

Geschäftsordnung:
So machen Sie sich das Leben leichter

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Wie Sie auch ohne Rechtsanspruch Verbesserungen erreichen
„Da haben wir keinen Rechtsanspruch, das kriegen wir nie durch!“ So oder ähnlich klingt es häufig aus den MAVen. Hier kann eine Dienstvereinbarung (DV) helfen. Doch was ist eigentlich eine DV und wie schließen Sie sie ab?
Berufsvalidierung kommt!
In meiner Praxis habe ich es schon oft erlebt, dass Personen aufgrund von langjährigen Tätigkeiten, Auslandsaufenthalten etc. sehr gute berufliche Kenntnisse haben, aber leider keinen Abschluss. Dadurch haben sie es aber bei Beförderungen oder bei Bewerbungen auf andere Arbeitsplätze oft schwerer als Menschen mit Abschluss. Das hat sich nun geändert.
EuGH erhöht den Kündigungsschutz für Schwangere
Wird Beschäftigten gekündigt, haben sie grundsätzlich 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wird diese Frist verpasst, ist die Kündigung wirksam. Verpassen Beschäftigte, insbesondere Schwangere, diese Frist, gibt es aber noch die Möglichkeit der nachträglichen Klagezulassung. Hier sind die Hürden aber hoch – zu hoch für den Geschmack des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 27.6.2024, Az. C-284/23).
Impfung im Dienst kann Arbeitsunfall sein
Viele von uns haben die Möglichkeit genutzt, sich gegen Corona in der Dienststelle impfen zu lassen. Auch andere Impfungen wie beispielsweise die Grippeschutzimpfung nutzen viele Mitarbeitende in der Dienststelle. Entstehen dabei Schäden, kann das ein Arbeitsunfall sein (Bundessozialgericht, 7.6.2024, Az. B 2 U 3/22 R).
Kündigung eines MAV-Mitglieds unterliegt der Zustimmungspflicht
Nach § 21 Abs. 2 Satz 2 MVG.EKD kann einem Mitglied der MAV nur außerordentlich gekündigt werden, wenn das übrige Gremium zustimmt. Ohne Ihre Zustimmung also keine Kündigung in einem solchen Fall, wie eine neuere Entscheidung bestätigt (KGH.EKD, 18.3.2024, Az. II-0124/31-2023).
Stressfalle Multitasking: Strategien gegen Ihre ständigen Arbeitsunterbrechungen
Arbeitsunterbrechungen und Multitasking sind für viele Beschäftigte Alltag. Häufige und unpassende Unterbrechungen können allerdings psychisch belastend wirken. Besonders in der MAV sind Sie mit diesen Herausforderungen vertraut. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie damit umgehen und ungestörte Arbeitsräume schaffen können.
Machen Sie sich das Leben mit einer Geschäftsordnung leichter
Neben arbeitsrechtlichen Fragestellungen kommt auf Sie als MAV auch jede Menge Organisatorisches zu, wie etwa: Wer macht was, wann werden Sitzungen einberufen, wer lädt hierzu ein? Wenn Sie diese innere Organisation des Gremiums schriftlich zusammenfassen, haben Sie Folgendes festgelegt: die Geschäftsordnung. Falls Sie noch keine Geschäftsordnung haben, beschließen Sie eine, denn eine klare Aufteilung von Aufgaben macht allen das Leben leichter! Lesen Sie, wie Sie diese formulieren können. Folgendes Muster einer Geschäftsordnung können Sie für Ihre Praxis verwenden:
Depression: eine der 3 häufigsten psychischen Erkrankungen bei den Kolleg*innen
Die 3 Hauptgründe, warum Beschäftigte krank zu Hause bleiben, sind nach den Gesundheitsberichten der Krankenkassen Atemwegs-, Muskel-Skelett- und psychische Erkrankungen. Bei den psychischen Erkrankungen sind Ängste, Depression und Sucht die 3 Diagnosen, die Ihre Kolleg*innen am häufigsten gestellt bekommen. Eine Bronchitis oder Rückenschmerzen haben viele Kolleg*innen oder Sie als MAV auch selbst erlebt, doch über Erkrankungen der Seele wissen viele sehr wenig.
Gesetzlicher Mindesturlaub ist unverzichtbar
Viele Beschäftigte verzichten auf einen Teil ihres ihnen gesetzlich zustehenden Urlaubs und lassen sich diesen lieber auszahlen. Eine solche Regelung verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und ist unwirksam (Landesarbeitsgericht Köln, 11.4.2024, Az. 7 Sa 516/23).

Arbeitshilfen

  • Geschäftsordnung MAV