Bremsen Sie sich nicht selbst aus!
Dienstvereinbarungen sind öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Dienststelle und MAV, sie haben dieselbe Wirkung wie Rechtsnormen. Die Übereinkunft muss dabei in allen zu regelnden Punkten bestehen und durch die Unterschriften der beiden Parteien, unter der aktuellen Textfassung der Dienstvereinbarung, dokumentiert werden. Bloßes Nichtreagieren auf das Angebot, eine DV abzuschließen, reicht nicht aus.
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