Amtsführung

Wie Sie auch ohne Rechtsanspruch Verbesserungen erreichen

„Da haben wir keinen Rechtsanspruch, das kriegen wir nie durch!“ So oder ähnlich klingt es häufig aus den MAVen. Hier kann eine Dienstvereinbarung (DV) helfen. Doch was ist eigentlich eine DV und wie schließen Sie sie ab?

Norbert Lypiak

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Bremsen Sie sich nicht selbst aus!

Dienstvereinbarungen sind öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Dienststelle und MAV, sie haben dieselbe Wirkung wie Rechtsnormen. Die Übereinkunft muss dabei in allen zu regelnden Punkten bestehen und durch die Unterschriften der beiden Parteien, unter der aktuellen Textfassung der Dienstvereinbarung, dokumentiert werden. Bloßes Nichtreagieren auf das Angebot, eine DV abzuschließen, reicht nicht aus.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe