Sie und Ihre Kollegen haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Von den entsprechenden Regelungen kann Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht zum Nachteil Ihrer Kollegen abweichen. Zudem besteht Ihr Urlaubsanspruch unabhängig davon, ob Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Um genau berechnen zu können, ob ein Kollege seinen Urlaubsanspruch ganz oder teilweise erfüllt hat, müssen Sie wissen, wie viel Urlaub Ihnen und Ihren Kollegen zusteht.

