Antwort: Arbeitgeber den Urlaub gewähren
Ihr Arbeitgeber sollte dem Kollegen den Urlaub auf jeden Fall gewähren, sofern nicht betriebliche Gründe gegen die Genehmigung sprechen. Viele Länder oder Religionen haben Feiertage, die von den deutschen Festtagen abweichen. Hierbei gilt im Allgemeinen: Möchte einer Ihrer Kollegen an bestimmten Festtagen aus religiösen Gründen Urlaub haben, bekommt er ihn auch. Das gilt allerdings nur, wenn dadurch die betrieblichen Abläufe nicht konkret gefährdet werden.
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