Antwort: Hier muss differenziert werden
Reduziert einer Ihrer Kollegen seine Arbeitszeit, sinkt sein Urlaubsanspruch entsprechend der Zahl seiner Arbeitstage. Würde die Kollegin lediglich ihre tägliche Arbeitszeit reduzieren, bliebe ihr Urlaubsanspruch unverändert. Schließlich würde sie in diesem Fall an unverändert vielen Arbeitstagen in der Woche arbeiten. Würde die Kollegin regelmäßig an nur 3 Arbeitstagen arbeiten, würde sich ihr Urlaubsanspruch folgendermaßen reduzieren:
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