IHRE FRAGEN

Darf unser Chef den Urlaubsanspruch kürzen?

Frage: Eine unserer Kolleginnen kehrt demnächst aus der Elternzeit zurück. Nach ihrer Rückkehr will sie weniger arbeiten. Sie hat ihre Arbeitszeit von 40 auf 20 Stunden pro Woche verringert. Vorher hat sie regelmäßig an 5 Tagen in der Woche gearbeitet. Nun wird sie ihre Arbeitszeit an unterschiedlichen Tagen und unregelmäßig leisten. Sie wird in einer Woche an 2 und in der darauffolgenden an 3 Tagen in der Woche arbeiten. Unser Arbeitgeber meint, dass sich dadurch auch der Urlaubsanspruch der Kollegin von 30 Tagen reduziert. Stimmt das?

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Hier muss differenziert werden

Reduziert einer Ihrer Kollegen seine Arbeitszeit, sinkt sein Urlaubsanspruch entsprechend der Zahl seiner Arbeitstage. Würde die Kollegin lediglich ihre tägliche Arbeitszeit reduzieren, bliebe ihr Urlaubsanspruch unverändert. Schließlich würde sie in diesem Fall an unverändert vielen Arbeitstagen in der Woche arbeiten. Würde die Kollegin regelmäßig an nur 3 Arbeitstagen arbeiten, würde sich ihr Urlaubsanspruch folgendermaßen reduzieren:

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