Betriebsrat aktuell 07.02.2025

Sonderausgabe I Betriebsratsvergütung

Eine Novellierung Ihrer Vergütung ist beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte lesen Sie in dieser Ausgabe.

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Was das neue Gesetz vorgibt
Der Bundestag hat Ende Juni 2024 die Gesetzesänderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zur Novellierung der Betriebsratsvergütung einstimmig beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sollen die Unsicherheiten beseitigen, die durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafbarkeit der Untreue bei einer erhöhten Vergütung des Betriebsrats entstanden sind (BGH, 10.1.2023, Az. 6 StR 133/22). Im Rahmen der Novellierung sind 2 Paragrafen geändert worden, nämlich § 37 Abs. 4 BetrVG und § 78 BetrVG.
Was Sie bei der Verhandlung Ihres Gehalts berücksichtigen sollten
Als Betriebsrat sind Sie grundsätzliche ehrenamtlich tätig. Sie erhalten deshalb Ihr reguläres Gehalt und keine zusätzliche Vergütung für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat. Ihr Arbeitsentgelt darf auch bei einer Freistellung von der Arbeit nicht geringer ausfallen als das Entgelt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung (§ 37 Abs. 4 BetrVG).
VW-Betriebsrat bekommt recht
Haben sich VW-Manager wegen der Bewilligung von Betriebsratsbezügen strafbar gemacht? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023 (10.1.2023, Az. 6 StR 133/22). Und die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit wegen Untreue bei erhöhter Betriebsratsvergütung hat viele Arbeitgeber und Betriebsräte aufgeschreckt. Einige Arbeitgeber kürzten sogar die Vergütungen von Betriebsräten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daraufhin eine Expertenkommission eingesetzt, die für Rechtssicherheit beim Festlegen der Gehälter von Mitgliedern des Betriebsrats sorgen sollte. Daraus sind die auf den Seite 3 und 4 besprochenen Änderungen hervorgegangen. Im Folgenden lesen Sie, worum es in dem BGH-Fall ging.
Wann Sie als Betriebsrat einen Anspruch auf Gehaltserhöhung haben
Als Betriebsrat erhalten Sie zunächst Ihr vorheriges Gehalt weiter. Allerdings partizipieren Sie an der sogenannten betriebsüblichen Entwicklung. Früher oder später sollten Sie deshalb auch eine Gehaltserhöhung erhalten. Wann Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, lesen Sie im Folgenden.
Betriebsrat hat Anspruch auf höhere Vergütung
Fordert der Arbeitgeber die Vergütung eines Arbeitnehmers zu Unrecht zurück und geht dieser dagegen vor, hat der Beschäftigte Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Vergütungsdifferenz. Das gilt auch für Betriebsräte, wie sich einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen entnehmen lässt (8.2.2024, Az. 6 Sa 559/23).
So prüfen Sie die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Trifft Ihr Arbeitgeber regelmäßig Vereinbarungen über Sonderzahlungen, sollten Sie als Betriebsrat Ihr Augenmerk auf 2 Punkte richten: zum einen die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zum anderen eine eventuell vorliegende Sittenwidrigkeit.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Entgeltgruppe
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Sicherung der beruflichen Entwicklung
  • Hier reden Sie bei der Gehaltsgestaltung mit