Der Bundestag hat Ende Juni 2024 die Gesetzesänderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zur Novellierung der Betriebsratsvergütung einstimmig beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sollen die Unsicherheiten beseitigen, die durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafbarkeit der Untreue bei einer erhöhten Vergütung des Betriebsrats entstanden sind (BGH, 10.1.2023, Az. 6 StR 133/22). Im Rahmen der Novellierung sind 2 Paragrafen geändert worden, nämlich § 37 Abs. 4 BetrVG und § 78 BetrVG.

