Arbeitgeber kürzt das Gehalt des Betriebsrats
Der Fall: Der Arbeitgeber, die Volkswagen AG, hatte die Vergütung des Arbeitnehmers, der als freigestelltes Betriebsratsmitglied tätig war, reduziert, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem strafrechtlichen Untreue-Verfahren gegen ranghohe Führungskräfte des Unternehmens eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte (BGH, 10.1.2023, Az. 6 StR 133/22).
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