Betriebsrat aktuell 02.03.2026

NR. 03 | MÄRZ 2026

SCHWERPUNKTTHEMA: Achtung, Haftungsrisiko: So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen

Download PDF
Ihre Kolleginnen und Kollegen dürfen einer Nebentätigkeit nachgehen
Die durch die allgemeine Inflation gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnehmen, weil ihr Gehalt nicht mehr ausreicht. Einigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gefällt das überhaupt nicht. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Kolleginnen und Kollegen einen Nebenjob nicht generell verbieten. Er bzw. sie hat jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Nebenjobs an Rahmenbedingungen wie z. B. eine vorherige Genehmigung zu knüpfen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen im Zweifel gut unterstützen zu können, lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu Nebenjobs.
Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden
Wird eine tarifliche Mehrarbeitsvergütung an die wöchentliche Arbeitszeit geknüpft, muss eine eventuell geringere Arbeitszeit von Teilzeitkräften berücksichtigt werden. Denn Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit. Und zwar ohne, dass die Tarifparteien zunächst etwaige diskriminierende Regelungen nachbessern müssen (Bundesarbeitsgericht, 26.11.2025, Az. 5 AZR 118/23).
Auch einzelnes Betriebsratsmitglied kann Anspruch auf E-Mail-Adresse haben
Haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium alle eine eigene Betriebsrats-E-Mail-Adresse? Das ist ein Thema, das in Betriebsräten immer wieder aufkommt. Die Frage, ob einzelne Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine personalisierte E-Mail-Adresse haben, wenn dies für die Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben erforderlich ist, hat jetzt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschäftigt (LAG Niedersachsen, 25.4.2025, Az. 17 TaBV 62/24).
Wer den Stimmzettel falsch faltet, riskiert die Unwirksamkeit
Hat ein Kollege bzw. hat eine Kollegin am Ende einer Betriebsratswahl das Gefühl, dass ihre Stimme zu Unrecht für ungültig erklärt wurde, kann er bzw. kann sie die Betriebsratswahl anfechten. Darüber, welche Auswirkungen das falsche Falten eines Stimmzettels hat, musste das Bundesarbeitsgericht in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung befinden (BAG, 22.1.2025, Az. 7 ABR 1/24).
Achtung, Haftungsrisiko! So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen
Ihre Arbeit ist das Fundament für eine faire und sichere Arbeitswelt in Ihrem Betrieb. Sie setzen sich für die Belegschaft ein, verhandeln mit der Geschäftsführung und gestalten die Zukunft des Unternehmens mit. Doch bei allem Engagement lauert eine oft übersehene Gefahr: das persönliche Haftungsrisiko. Schnell ist ein Anwalt mandatiert oder ein teures Seminar gebucht. Wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigert, kann das für denjenigen, der den Auftrag erteilt hat, teuer werden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie souverän agieren und Kostenfallen sicher umschiffen.
Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub
Was passiert mit Urlaubsansprüchen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen eine Abfindung auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen und im Vergleich auf die Urlaubstage verzichten? Dürfen Arbeitnehmer überhaupt in einem gerichtlichen Vergleich auf den Mindesturlaub verzichten? Über diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht kürzlich zu entscheiden (BAG, 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).
Denken Sie an diese Maßnahmen
In Deutschland sind fast genauso viele Frauen wie Männer erwerbstätig. Allerdings sind Frauen in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert. Andere Länder in Europa sind da viel besser. Ein Problem ist dabei sicher, dass Deutschland bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin in den „Kinderschuhen“ steckt. Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin möglichst Arbeitsbedingungen schafft, die es ermöglichen, Privatleben und Beruf so gut wie möglich vereinbaren zu können.

Arbeitshilfen

  • Schnell-Check: Anspruch auf Kostenerstattung
  • Checkliste zur Haftungsvermeidung
  • Muster-Regelungsabrede: So nehmen Sie sinnvoll Einfluss auf Abmahnungen