Die durch die allgemeine Inflation gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnehmen, weil ihr Gehalt nicht mehr ausreicht. Einigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gefällt das überhaupt nicht. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Kolleginnen und Kollegen einen Nebenjob nicht generell verbieten. Er bzw. sie hat jedoch die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Nebenjobs an Rahmenbedingungen wie z. B. eine vorherige Genehmigung zu knüpfen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen im Zweifel gut unterstützen zu können, lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu Nebenjobs.
