SCHWERPUNKTTHEMA
Achtung, Haftungsrisiko! So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen
Ihre Arbeit ist das Fundament für eine faire und sichere Arbeitswelt in Ihrem Betrieb. Sie setzen sich für die Belegschaft ein, verhandeln mit der Geschäftsführung und gestalten die Zukunft des Unternehmens mit. Doch bei allem Engagement lauert eine oft übersehene Gefahr: das persönliche Haftungsrisiko. Schnell ist ein Anwalt mandatiert oder ein teures Seminar gebucht. Wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigert, kann das für denjenigen, der den Auftrag erteilt hat, teuer werden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie souverän agieren und Kostenfallen sicher umschiffen.
Friederike Becker-Lerchner
02.03.2026
·
5 Min Lesezeit
Das Grundprinzip: Wer bestellt, bezahlt? Nicht immer
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber trägt die Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Das ist in § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) klar geregelt. Schließlich agieren Sie als Gremium nicht als Privatpersonen und verfügen über kein eigenes Vermögen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt das immer wieder (z. B. 14.12.2016, Az. 7 ABR 8/15).
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