LESERFRAGE

Aufhebungsvertrag vereinbart: Darf der Kollege bei der Betriebsratswahl noch wählen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

02.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Bei uns finden am 29.04.2026 Betriebsratswahlen statt. Ein Kollege hat auf eigenen Wunsch einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.2026 unterschrieben. Er hat sich mit der Geschäftsleitung darauf geeinigt, dass er bis dahin freigestellt ist. Die Firma hat jetzt schon angefangen, einen Nachfolger zu suchen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!