Betriebsrat aktuell 07.02.2025

Nr. 02 | Februar 2025

SCHWERPUNKTTHEMA: Ihre Rechte bei Arbeitsanweisungen durch künstliche Intelligenz

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Hier konnte der Betriebsratsvorsitzenden gekündigt werden
Das Arbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, die Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen (8.8.2024, Az. 6 BV 25/24). Mit dem Beschluss hat das Gericht die vom Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die fristlose Kündigung ersetzt.
Wie sich Fehler bei der Anzeige auf die Kündigungen auswirken
Ein Fehler im Zusammenhang mit einer Massenentlassung führte bisher meist zur Unwirksamkeit der jeweiligen Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte bereits im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob die bisherige Rechtsprechung im Widerspruch zum EU-Massenentlassungsschutz steht (EuGH, 13.7.2023, Rs. C-134/22). Das BAG hat im Februar beim EuGH angefragt, ob die Rechtsauffassung, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung wirksam ist, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs keine oder fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorliegt (BAG, 1.2.2023, Az. 2 AS 22/23 (A)), weiterhin Bestand hat. In Ergänzung dieser Vorlage hat das BAG nun zudem angefragt, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet (BAG, 23.5.2024, Az. 6 AZR 152/22).
Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl hat keinen Anspruch
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in einem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich Anspruch, nach einer Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden. Das gilt allerdings nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln nicht für einen Arbeitnehmer, der im Vorfeld einer Betriebsratswahl engagiert war (19.1.2024, Az. 7 GLa 2/24).
Arbeitsanweisungen durch künstliche Intelligenz: Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat
Künstliche Intelligenz (KI) wird immer mehr in die Betriebe und die Arbeitsprozesse eingebunden. Auch der digitale Vorgesetzte, der per KI im Rahmen des Direktionsrechts Arbeitsanweisungen gibt, ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr. Gut, dass Sie als Betriebsrat dabei einzubeziehen sind, damit die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen hier nicht unter die Räder kommen.
Über welche Daten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen von Ihrem Arbeitgeber Auskunft verlangen können
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.3.2023 über die Anforderungen an eine europarechtskonforme Umsetzung des Beschäftigungsdatenschutzrechts entschieden (EuGH, 30.3.2023, Rs. C 34/21). Die Richter stellten hohe Anforderungen an nationale Vorschriften, die nach Art. 88 der Verordnung EU 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) erlassen werden. Demnach müssen nationale Regelungen spezifisch sein. § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der den Beschäftigungsdatenschutz regelt, ist danach nicht spezifisch genug. Jetzt muss das Bundesarbeitsministerium tätig werden. Im Folgenden lesen Sie, was zurzeit gilt.
Sind Neuwahlen des Betriebsrats auch per Online-Wahl möglich?
Frage: Unser Betriebsrat muss laut Gesetz aus 7 Mitgliedern bestehen. Ursprünglich sind diese bei der letzten regulären Betriebsratswahl auch gewählt worden. Wegen Kündigungen und dem Rücktritt von Betriebsratsmitgliedern haben wir aber nun keine 7 Mitglieder mehr. Auch Ersatzmitglieder stehen nicht mehr zur Verfügung. Es muss also neu gewählt werden. Kann die Wahl auch online erfolgen?
Darf unser Arbeitgeber Zeitguthaben kappen?
Frage: In unserem Betrieb gibt es bereits seit Langem Arbeitszeitkonten. Das funktioniert in der Regel auch sehr gut. Es gibt klare Regeln, die meist eingehalten und umgesetzt werden. Allerdings werden bei uns die Stunden nach 10 Stunden gekappt, auch wenn wir länger arbeiten. Es geht unserem Arbeitgeber dabei um die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten. Wie sollen wir als Betriebsrat damit umgehen?
Einigungsstelle muss wirksame Einsetzung abwarten
Können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht einigen, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen. Können Sie sich auch darüber nicht einigen, kann die Einigungsstelle auch gerichtlich eingesetzt werden. Dann darf diese auch in Eilfällen nicht tätig werden, bevor die Einsetzung formell rechtskräftig ist. Tut sie es dennoch, hat ihr Spruch keine einigungsersetzende Wirkung (Landesarbeitsgericht Köln, 16.5.2024, Az. 9 TaBV 24/24).
Was ab sofort für Ihre Arbeitsverträge und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen gilt
Darf Ihr Arbeitgeber Arbeitsverträge und Kündigungen per E-Mail verschicken? Diese Frage höre ich in der Sprechstunde immer wieder. In den vergangenen Monaten von besonders vielen Beschäftigten. Denn seit Langem wurde über das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV debattiert. Seit dem 1.1.2025 sind die Neuerungen in Kraft.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Was § 26 BDSG regelt
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Elektronisches Zeiterfassungssystem