Arbeitgeber und Betriebsrat streiten über Dienstplan
Der Arbeitgeber, ein Sportartikelhersteller, stritt mit seinem Betriebsrat über die mitbestimmungspflichtige Gestaltung der Dienstpläne. Da sie sich nicht einigen konnten, entschieden sie sich, eine Einigungsstelle einzusetzen. Sie konnten sich im weiteren Verlauf allerdings auch nicht auf den Vorsitzenden der Einigungsstelle einigen. Deshalb bestellte das Arbeitsgericht Köln einen Rechtsanwalt. Gleichzeitig legte es zudem die Zahl der Beisitzer auf jeweils 2 pro Seite fest.
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