AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier konnte der Betriebsratsvorsitzenden gekündigt werden

Das Arbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, die Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen (8.8.2024, Az. 6 BV 25/24). Mit dem Beschluss hat das Gericht die vom Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die fristlose Kündigung ersetzt.

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Juristin agiert als Betriebsratsvorsitzende

Der Arbeitgeber ist ein eingetragener Verein mit insgesamt 540 Mitgliedern. Beim Arbeitgeber hat sich ein Betriebsrat gebildet, der aus 11 Personen besteht. Die Vorsitzende des Betriebsrats ist bereits seit dem Jahr 2002 bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Und zwar als Juristin. Zuletzt arbeitete sie in der Rechtsberatung. Seit dem Jahr 2015 ist sie die Vorsitzende des Betriebsrats; seit 2022 ist sie vollständig von ihrer regulären Tätigkeit freigestellt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Betriebsrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen