SCHWERPUNKTTHEMA

Sorgen Sie als Betriebsrat für klare Abläufe bei sexueller Belästigung

War es „nur“ ein derber Witz oder bereits sexuelle Belästigung? Was tun Sie als Betriebsrat, wenn sich eine betroffene Person an Sie wendet? Ohne klare Regelungen und ausreichende Vorbereitung drohen rechtlich und menschlich schwerwiegende Fehlentscheidungen. Deshalb ist es wichtig, dass in Ihrem Betrieb verbindliche Verfahren zum Umgang mit Beschwerden existieren – ebenso wie klar definierte Maßnahmen, die Ihr Arbeitgeber bei bestätigter sexueller Belästigung ergreift. Schlagen Sie als Betriebsrat Ihrem Arbeitgeber bei Bedarf nachfolgenden Prozess vor.

Brigitte Ganzmann

19.05.2025 · 4 Min Lesezeit

Sexuelle Belästigung ist keine „Bagatelle“ oder „Privatsache“. Sie ist eine Straftat, stellt einen schweren Verstoß gegen die Würde der betroffenen Person dar und kann gravierende psychische und gesundheitliche Folgen haben. Zudem wirkt es sich auch auf das Betriebsklima aus.

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